Strafverteidigung - Informationen und Notfallhilfe

Strafrecht - ein Rechtsgebiet, das auch Ihnen sicher vertraut erscheint. Wer hat nicht schon mal einen Krimi gesehen oder spektakuläre Verfahren in der Presse verfolgt. Und die Gerichtsshows bringen uns einen Prozess sogar fast täglich direkt nach Hause. Doch sobald Sie selbst mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden, helfen Ihnen diese fiktiven Berichte nicht weiter. Denn der Vorwurf einer Straftat ist der schwerwiegendste, den der Staat erheben kann - und nur hier steht ihm auch seine ganze Macht zur Verfügung, um in Ihre Freiheit, Ihr Vermögen, Ihre Privatsphäre eingreifen zu können. Wer sich in dieser Situation alleine helfen will, geht ein sehr hohes Risiko ein. Vielmehr ist hier fachmännische Hilfe unerlässlich, um sich gegen Staatsanwaltschaft, Polizei und Strafgerichte selbstbewusst zur Wehr setzen zu können. In jedem Fall aber sollten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen im Strafrecht kennen, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können:

"Muss ich als Beschuldigter vor der Polizei Angaben machen?"
Die eindeutige Antwort lautet: Nein! Sie haben das Recht zu schweigen! Und gerade im Strafverfahren gilt: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold." Sie können von Ihrem Recht zu schweigen bedenkenlos Gebrauch machen, denn aus einem vollständigen Schweigen dürfen Ihnen keine Nachteile erwachsen. Auch wenn vermeintlich jeder das Schweigerecht kennt, machen gerade in der Ausnahmesituation einer ersten polizeilichen Vernehmung längst nicht alle von diesem Recht Gebrauch. Nicht selten haben daher schon Beschuldigte beim Versuch, sich zu entlasten, das Gegenteil bewirkt. Angaben zur Sache sollten daher immer nur dann erfolgen, wenn Ihnen der Umfang des strafrechtlichen Vorwurfs in allen Einzelheiten bekannt ist. Diese Kenntnis ergibt sich aus der Ermittlungsakte, die Sie ausschließlich über Ihren Strafverteidiger einsehen können. Nach erfolgter Akteneinsicht besteht noch genug Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu reagieren und Angaben zur Sache nachzuholen.

"Meine Wohnung/ Mein Büro soll durchsucht werden. Was soll ich tun?"
Das oberste Gebot bei Durchsuchungen lautet: Widersprechen Sie immer, aber vermeiden Sie Konfrontationen! Lassen Sie Ihren Widerspruch protokollieren und sich den Durchsuchungs-beschluss aushändigen. Auch sollten Sie sicherstellen, dass Zeugen (z. B. Hausmeister, Nachbarn) zur Durchsuchung hinzugezogen werden. Bei Eintreffen von Ermittlungspersonen in einer Firma ist umgehend die Leitung des Unternehmens oder ein sonstiger, vorbestimmter hausinterner Koordinator zu informieren. Rufen Sie sofort Ihr Verteidigerbüro an! Besondere Vorsicht ist ferner bei sogenannten "informatorischen Vorgesprächen" geboten, insbesondere bei scheinbar unverfänglichen Unterhaltungen mit den Ermittlungspersonen über die Sache. Diese Angaben könnten in einem späteren Strafverfahren gegen Sie verwertet werden. Sie sollten sich daher von den Ermittlungspersonen am besten in keinerlei Gespräche verwickeln lassen.

"Ich habe eine Vorladung als Beschuldiger erhalten. Muss ich zur Polizei gehen?"
Auch hier ist die klare Antwort: Nein! Sie müssen einer polizeilichen Vorladung nicht nachkommen. Sie sollten jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt einen Strafverteidiger um weiteren Rat fragen.

"Ich wurde festgenommen und mir droht die U-Haft. Was ist zu tun?" Die Strafverfolgungsbehörden werden zunächst unter Hinweis auf die drohende Haft versuchen, Sie zu einer Aussage zu bewegen. Gerade in einer solchen psychischen Ausnahmesituation gilt es um so mehr, keine Angaben zur Sache zu machen und so schnell wie möglich einen Verteidiger zu beauftragen. Bedenken Sie auch, dass nur Ihr Strafverteidiger Sie kurzfristig in der U-Haft besuchen kann.


Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Jeder Beschuldigte hat das Recht, vollständig zu schweigen (außer Name, Anschrift, Geburtsdatum)! 
- Niemand muss sich selbst belasten - weder als Beschuldigter, noch als Zeuge! 
- Bei Hausdurchsuchung bzw. Beschlagnahme: Widersprechen Sie immer ausdrücklich diesen Maßnahmen, aber wehren Sie sich nicht dagegen! 
- Vermeiden Sie als Beschuldigter jeden Kontakt zum Opfer (Ausnahme: über Ihren Strafverteidiger) und zu allen (Belastungs-) Zeugen - Sie riskieren sonst einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr! 
- Im Fall einer Verhaftung: Polizei und Justizbehörden sind verpflichtet, Ihnen den Anruf bei einem Strafverteidiger Ihrer Wahl zu ermöglichen. 
- Holen Sie vor einer Aussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht unbedingt den Rat Ihres Strafverteidigers ein

Über uns:
Jedes Rechtsgebiet besteht inzwischen aus einer Fülle an Gesetzen und Rechtsprechung, die eine immer stärker werdende Spezialisierung erforderlich machen. Die Ermittlungsbehörden haben sich auf diese Entwicklung bereits eingestellt und z. B. Sonderabteilungen zur Bekämpfung von Jugend-, Wirtschafts- und Betäubungsmittelkriminalität eingerichtet. Von "Waffengleichheit" kann daher nur die Rede sein, wenn auch auf Seiten der Verteidigung dieser Grad an Spezialisierung gewährleistet wird. Im Sinne einer effektiven Strafverteidigung konzentrieren wir uns daher in vollem Umfang auf das Strafrecht. Dabei vertreten wir Sie in allen Bereichen des Strafrechts - bundesweit. Durch eine flexible Kanzleistruktur und den Einsatz moderner Büromedien bieten wir Ihnen neben Kompetenz auch einen hohen Grad an Effizienz. Zudem kann bei aller juristischer Arbeit nur so der persönliche Kontakt zwischen Mandant und seinem Advokaten ("Fürsprecher") sichergestellt werden.
In diesem Sinne: Sprechen Sie uns an

Hinweis: Diese Tips sollen einen ersten Überblick über die Rechte im Strafverfahren verschaffen. Sie können eine rechtliche Beratung allerdings nicht ersetzen.